Schulverfassung

Schulverfassung

Unsere Schule ist ein Ort des gemeinsamen Lernens und Miteinanderlebens. Jeder trägt  mit seinem Verhalten Verantwortung und achtet die Rechte des Einzelnen. Zusammen mit Lehrern, Schülern, Betreuern und Eltern wurde deshalb diese Schulverfassung erstellt.                                                

Jeder hat das Recht, dass er respektiert und    wertgeschätzt wird.

  • begegne ich allen Personen im Schulhaus mit Respekt
  • schließe ich niemanden aus
  • achte ich auf fremdes Eigentum
  • schätze ich die Arbeit der Lehrkraft und anderer Personen
  • bin ich ehrlich zu anderen
  • akzeptiere ich alle - auch neue - Schüler und nehme sie indie Gemeinschaft auf

Jeder hat das Recht auf ein friedliches Miteinander.

    • halte ich mich an die Klassen-, Pausen- , Schul-, Sport- und        Schwimmregeln                                      
    • beachte ich die Regeln im Ganztag und in der Mensa
    • akzeptiere ich ein „Stopp“ als ein „Stopp“
    • verletze ich niemanden, auch nicht mit Worten
    • löse ich Streitigkeiten mit Worten oder hole mir Hilfe
    • provoziere ich niemanden

    Jeder hat das Recht, dass man höflich zu ihm ist.

    • begegne ich anderen freundlich
    • sage ich „bitte“ und „danke“ und entschuldige mich grüße ich
    • halte ich mich an die Gesprächsregeln
    • gebe ich nicht an, beispielsweise mit guten Noten
    • achte ich auf Pünktlichkeit
    • kleide ich mich angemessen

        Jeder hat das Recht, dass man ihm hilft.                    

        • bin ich hilfsbereit und helfe den anderen
        • erfülle ich meine  Klassendienste

            Jeder hat das Recht, dass man auf ihn Rücksicht nimmt.

            • lache ich niemanden aus
            • gehe ich leise durch das Schulhaus und trödle dabei nicht
            • ziehe ich mich zügig um
            • verhalte ich mich umweltbewusst
            • schalte ich das Handy aus

                Jeder hat das Recht auf ein sauberes Umfeld.        

                • halte ich die Toilette, die Klassenzimmer, die Garderobe, die      Mensa und den Pausenhof sauber
                • achte ich auf Hygiene und wasche mir die Hände
                • achte ich auf die Pflanzen
                • gehe ich vorsichtig mit Spielgeräten um und räume sie auf

                    Jeder hat das Recht zu lernen.                                   

                    • halte ich Ordnung
                    • gehe ich mit dem Schulmaterial sorgfältig und sparsam um
                    • denke ich zuverlässig an Schul-, Sport- und Arbeitsmaterial
                    • beteilige ich mich bei verschiedenen offenen Arbeitsformen sinnvoll
                    • nütze ich meine Lernzeit sinnvoll
                    • arbeite ich möglichst eigenständig und zielstrebig             (Hausaufgaben, Wochenplan, ….)
                    • schreibe ich ordentlich
                    • spreche ich in einer angemessenen Lautstärke
                    • bringe ich funktionstüchtiges Material vollständig mit
                    • störe ich niemanden beim Lernen
                    • bringen sich Eltern ein, indem sie Hausaufgaben und                Schulsachen und –taschen überprüfen, Infoabende besuchen und Gesprächstermine einhalten
                    • üben Eltern mit ihrem Kind, falls nötig – auch im Ganztag

                        Diese Rechte und Pflichten gelten  für alle Personen unserer Schule - sowohl vormittags als auch nachmittags.


                        Bei Fehlverhalten muss mit einer der folgenden Konsequenzen gerechnet werden:
                        • mündliche oder schriftliche Entschuldigung
                        • bei Regelverstoß Regeln abschreiben
                        • Nachdenkzettel mit Unterschrift der Eltern
                        • räumliche Trennung von der Klasse oder Gruppe
                        • Unkostenbeitrag bei mutwilligem Zerstören von Spielgeräten, Schulausstattung, Lehrmaterialien und Büchern
                        • bei unsachgemäßer Behandlung von Werkzeugen und Spielgeräten Benutzungsverbot
                        • Nacharbeit bei fehlenden Hausaufgaben (nachmittags oder zeitnah in Absprache mit den Eltern)Verweis bei schwerwiegenden Vergehen, z. B. Verlassen des Schulgeländes
                        • bei wiederholten Regelverstößen Gespräch mit Schulleitung
                        • Verweis bei schwerwiegenden Vergehen, z. B. Verlassen des Schulgeländes
                        • Abholung durch Eltern oder Erziehungsberechtigte bei grober Unterrichtsstörung und/ oder bei Gefahr für sich und andere
                        • Unterrichtsausschluss bei massivem Fehlverhalten

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